Das Persönliche Budget: Mehr Selbstbestimmung bei notwendiger Unterstützung

Unterstützung zu benötigen bedeutet nicht automatisch, dass andere bestimmen müssen, wie, wann und durch wen diese Unterstützung erfolgt. Genau hier setzt das Persönliche Budget an: Statt bestimmte Leistungen ausschließlich als Sachleistung zu erhalten, können Menschen mit Behinderungen unter bestimmten Voraussetzungen Geld erhalten und damit notwendige Unterstützung selbst organisieren. Gerade für autistische Menschen kann das interessant sein, wenn starre Hilfesysteme nicht zum tatsächlichen Bedarf passen, wechselnde Bezugspersonen belasten oder Unterstützung beispielsweise bei Organisation, Kommunikation, Terminen oder Alltagsstruktur benötigt wird. Entscheidend ist dabei nicht die Diagnose allein, sondern der individuell festgestellte Unterstützungsbedarf.

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Autor:innen

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    Katja Hageneier

    Expertin für Neurodiversität

Quellen

  1. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS):

    Das Persönliche Budget

  2. Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR):

    Informationen zum Persönlichen Budget

  3. Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB):

    Beratung zu Teilhabe und Persönlichem Budget

  4. § 29 SGB IX – Persönliches Budget

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